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Allgemeine
Verkaufsbedingungen |
Schweiz |
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1. |
Die Artikel werden zu Nettopreisen
fakturiert. Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. |
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2. |
Lieferungen von Standardartikeln erfolgen ab
CHF 500.- Netto-Warenwert portofrei bzw. franko per Cargo Domizil. Für die Lieferungen unter
CHF 500.- werden die Transportkosten verrechnet, im Minimum jedoch CHF
7.-. Die LSVA wird in jedem Fall verrechnet. Lieferungen von Sonderartikeln
erfolgen ab Werk. |
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3. |
Zuschläge für Sperrgut-Sendungen werden in
jedem Fall verrechnet, auch wenn der Netto-Warenwert über SFr. 500.- liegt. |
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4. |
Leih-Verpackungen werden verrechnet. Sie
können auf Kosten des Käufers zurückgesandt werden. Der Preis der
Leih-Verpackung wird zurückerstattet. |
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5. |
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Empfängers. |
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6. |
Mengenabweichungen werden auf die von uns
vorgeschriebenen Verkaufseinheiten "VE" erhöht. Bei Sonderanfertigungen
müssen Mengenabweichungen von +/- 10 % angenommen werden. |
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7. |
Artikel, die zur Zeit nicht lieferbar sind,
werden von uns portofrei nachgeliefert. Per Ende Jahr annullieren wir alle
Rückstände. |
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8. |
Kosten für Express- und Cargo Rapid-Sendungen werden in
Rechnung gestellt. |
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9. |
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei
Zahlungsverzug werden die üblichen Bankzinsen verrechnet. |
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10. |
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Lieferanten. |
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11. |
Der Besteller hat selber für ausreichende
Transportversicherung zu sorgen und sich im Schadens- oder Verlustfalle an
den Versicherer oder an den Spediteur zu halten. |
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12. |
Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt
der Ware berücksichtigt werden. |
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13. |
Erfüllungsort ist Bauma, Gerichtsstand
Pfäffikon/ZH. |
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Bauma, im
Juli 2011 |
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Allgemeine
Verkaufsbedingungen |
Export |
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1. |
Die Artikel werden zu Nettopreisen fakturiert. |
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2. |
Der Mindestbestellwert beträgt
CHF 100.-. Lieferungen ab
CHF 300.- Warenwert erfolgen frei Grenze unverzollt. Sperrgutsendungen
werden keine ausgeführt. |
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3. |
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. |
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4. |
Mengenabweichungen werden auf die von uns vorgeschriebenen
Verkaufseinheiten "VE" erhöht. Bei Sonderanfertigungen müssen
Mengenabweichungen von +/- 10 % angenommen werden. |
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5. |
Per Ende Jahr annullieren wir alle Rückstände. |
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6. |
Kosten für Express- und Cargo Rapid-Sendungen werden in
Rechnung gestellt. |
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7. |
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei
Zahlungsverzug werden die üblichen Bankzinsen verrechnet. |
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8. |
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Lieferanten. |
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9. |
Der Besteller hat selber für ausreichende
Transportversicherung zu sorgen und sich im Schadens- oder Verlustfalle an
den Versicherer oder an den Spediteur zu halten. |
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10. |
Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt
der Ware berücksichtigt werden. |
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11. |
Erfüllungsort ist Bauma, Gerichtsstand
Pfäffikon/ZH. |
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Bauma,
im Juli 2011 |
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